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 der guten Ideen

Berufsgenossenschaft Gefahrtarif 2011

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft fordert mit Rundschreiben dazu auf, Widersprüche gegen Veranlagungsbescheide 2011 zurück zu nehmen.

Zu Begründung wird angeführt, dass des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 27.11.2014 im Rahmen eines Musterverfahrens (Aktenzeichen L 3 U 134/13) rechtskräftig entschieden habe, dass der Gefahrentarif 2011 der VBG unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden sei.

Gleichzeitig teilt die Verwaltungsberufsgenossenschaft in ihrem Rundschreiben mit:

"Wir gehen daher davon aus, dass sich Ihre diesbezüglichen Widersprüche bzw. Anträge ebenfalls erledigt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um kurze Mitteilung bis zum 31.05.2015. Dann legen wir Ihren Widerspruch dem Widerspruchausschuss zur Entscheidung vor."

Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das Musterverfahren im Einvernehmen mit dem DStV geführt wurde. Hierüber berichtet der DStV auf seiner Homepage - Homepage des DStV
Der DStV hat über den Ausgang des Verfahrens auf seiner Homepage noch nicht berichtet.

Es erscheint sinnvoll, die entsprechende Mitteilung des DStV abzuwarten, bevor man bestehende Widersprüche zurück nimmt.

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2015
19.04.2015

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