Steuererklärungen per Telefax
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.04.2015 die Möglichkeit der Übersendung von Steuererklärungen per Telefax aufgehoben.
Mit Schreiben vom 20.01.2003 hatte das BMF aufgrund der Rechtsprechung des BFH die Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax zugelassen.
Der nunmehrige Widerruf erfolgt ohne Angabe von Gründen und ohne Übergangsfrist. Obwohl die Angelegenheit sicher eine geringe Bedeutung haben dürfte, ist diese Vorgehensweise befremdlich.
Das BMF hat das Schreiben vom 16.04.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2015
19.04.2015
Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich