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 der guten Ideen

Versorgungsaufwendungen und Altersbezüge

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10.04.2015 ein Schreiben veröffentlicht, in dem es zum Zeitpunkt des Versorgungsbeginns für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge Stellung nimmt.

In das BMF-Schreiben vom 19.08.2013 wurde eine Randziffer 171a eingefügt, in der geregelt wird, dass das Jahr des Versorgungsbeginns grundsätzlich das Jahr ist, in dem der Anspruch auf Versorgungsbezüge entstanden ist.

Das BMF hat das Schreiben vom 10.04.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2015
19.04.2015

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