Fristverlängerung für Lohnsteueranmeldung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.04.2020 das Schreiben "Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise " veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF Schreiben vom 23.04.2020:
"Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher LohnsteuerAnmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Absatz 1 AO verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und LohnsteuerAnmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die LohnsteuerAnmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen."
Das BMF hat das Schreiben vom 23.04.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage des Bundesfinanzministeriums
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2020
27.04.2020
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