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Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.04.2020 das Schreiben " Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019" veröffentlicht.  

Zitat aus dem BMF Schreiben vom 24.04.2020:
"I.  Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des pauschal ermittelten Verlustrücktrags
1. Antrag 
Die Inanspruchnahme des pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 zur nachträglichen Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch (z.B. mittels ELSTER) bei dem für die Festsetzung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt zu stellen. Der Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen im pauschalierten Verfahren kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2020 gestellt werden.
 
2. Antragsberechtigte Steuerpflichtige 
Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann nur von einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtigen Personen in Anspruch genommen werden, die im Laufe des VZ 2020 Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 6 EStG (Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) erzielen. Das Erzielen von Einkünften anderer Einkunftsarten neben den vorgenannten Einkünften ist für die Inanspruchnahme des pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 unschädlich. 
 
3. Negative Betroffenheit 
Der Antragsteller muss von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sein. Es kann regelmäßig von einer Betroffenheit ausgegangen werden, wenn die Vorauszahlungen für 2020 auf null Euro herabgesetzt wurden und der Steuerpflichtige versichert, dass er für den VZ 2020 aufgrund der Corona-Krise eine nicht unerhebliche negative Summe der Einkünfte erwartet."

Das BMF hat das Schreiben vom 24.04.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage des Bundesfinanzministeriums

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2020
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.04.2020

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