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Umsatzsteuersatz 7% für Gaststätten

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilte in seiner Pressemitteilung 076 vom 23.04.2020 mit, dass der Koalitionsausschuss auf Bundesebene die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent vereinbart habe.  

Die Neuregelung soll am 01.07.2020 in Kraft treten und bis 30.06.2021 befristet sein. 

Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat die Pressemitteilung 076 vom 23.04.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2020
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.04.2020

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