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 der guten Ideen

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 04.05.2020 ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur AO veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen die §§ 30, 31, 138a, 146, 146a, 147, 364a und 365 AO.

Das BMF hat das Schreiben vom 04.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2020
011.05.2020

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