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 der guten Ideen

Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.05.2020 die Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren zum 01.01.2020 veröffentlicht.

Die Regelungen sind auf Besteuerungs- und Vergütungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 enden, sie sollen also seit mehr als 4 Monaten berücksichtigt werden! 

Das BMF hat das Schreiben vom 07.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2020
011.05.2020

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