Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.05.2020 die Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren zum 01.01.2020 veröffentlicht.
Die Regelungen sind auf Besteuerungs- und Vergütungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 enden, sie sollen also seit mehr als 4 Monaten berücksichtigt werden!
Das BMF hat das Schreiben vom 07.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2020
011.05.2020
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