Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Besteuerung der belgischen Grenzpendler

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.05.2020 die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020 zur Besteuerung der Grenzpendler von und nach Belgien veröffentlicht.

Zitat aus der Konsultationsvereinbarung:
"Im Sinne des Artikels 15 Absatz 1 des Abkommens (Unselbständige Arbeit) können Arbeitstage, für die Arbeitslohn bezogen wird und an denen die unselbständige Arbeit nur aufgrund der Maßnahmen, welche die deutsche oder die belgische Regierung oder ihre Gebietskörperschaften zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie getroffen haben, im Homeoffice ausgeübt wurde (Homeoffice-Tage), als in dem Vertragsstaat verbracht gelten, in dem die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen die unselbständige Arbeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätten. Für Arbeitstage, welche die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen unabhängig von diesen Maßnahmen entweder im Homeoffice oder in einem Drittstaat verbracht hätten, gilt diese Tatsachenfiktion nicht. Insbesondere gilt sie nicht für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer*innen, die laut ihrem Arbeitsvertrag ihre unselbständige Arbeit grundsätzlich im Homeoffice ausüben."

Das BMF hat das Schreiben vom 07.05.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2020
011.05.2020

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!  

%MCEPASTEBIN%