Corona Steuerhilfegesetz
Die Bundesregierung hat am 05.05.2020 den Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes veröffentlicht.
Die Inhalte sind die Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie auf 7% (für Umsätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021), die Einkommensteuerbefreiung der erhöhten Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und die Verlängerung der Anmeldefrist von Umwandlungen von 8 auf 12 Monate.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Regierungsentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 20/2020
011.05.2020
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