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 der guten Ideen

Arbeitgeberdarlehen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.05.2015 ein Schreiben "Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen" veröffentlicht.

Das Schreiben umfasst 10 Seiten. Anhand von Beispielen werden die lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteile erläutert.

Es wird auf die bestehenden Freibeträge und Freigrenzen hingewiesen, die für eine eventuelle Gestaltungsberatung von Bedeutung sein können.

Für einschlägige Sachverhalte kann eine Anrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz (EStG) eingeholt werden.

Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die bisher gültigen Schreiben des BMF vom 15.04.1993 und 01.10.2008 werden durch das neue Schreiben ersetzt.

Das BMF hat das Schreiben vom 19.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium   

COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2015
26.05.2015

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