Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.05.2015 ein Schreiben "Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften in Fällen der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften von zwei auf zehn Jahre" veröffentlicht.
Das Schreiben erging aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH): Urteil vom 06.05.2014 (Aktenzeichen IX R 39/13).
Das Schreiben erläutert die Ansicht der Finanzverwaltung anhand von mehreren Beispielen.
Das BMF hat das Schreiben vom 18.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2015
26.05.2015
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