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Insolvenz und Steuerschulden

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.05.2015 ein Schreiben "Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO " veröffentlicht.

Achtung: Das Schreiben ist auf alle Insolvenzverfahren am dem 01.01.2011 anzuwenden!

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde § 55 Abs. 4 neu in die Insolvenzordnung eingefügt:

"Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit."

Das Schreiben regelt auf 13 Seiten, wie nach Ansicht der Verwaltung Steuerschuldverhältnisse - insbesondere bei der Umsatzsteuer - zu behandeln sind, die zur Zeit des sogenannten schwachen Insolvenzverwalters entstanden sind.

Der Anwendungsbereich des BMF-Schreibens erstreckt sich auf alle Steuerarten.

Das BMF hat das Schreiben vom 20.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium   

COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2015
26.05.2015

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