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Kindergeld trotz selbständiger Tätigkeit

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 34/2015 vom 13.05.2015 auf sein Urteil vom 18.12.2014 (Aktenzeichen III R 9/14) hin. Danach kann für ein beschäftigungsloses Kind unter 21 Jahren, das einer selbständigen Tätigkeit an weniger als 15 Wochenstunden nachgeht, Kindergeld beansprucht werden.

Im Urteilsfall kam es entscheidend darauf an, dass die unter 21 Jahre alte Tochter als beschäftigungslos gemeldet war und die selbständige Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden umfasste.

Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof.   

COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2015
26.05.2015

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