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 der guten Ideen

Reisekostenrecht: Sammelbeförderung Knabbereien

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.05.2015 in einem Schreiben an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. und andere Wirtschaftsverbände die Steuerfreiheit von zwei Leistungen bestätigt.

1. Die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist weiterhin steuerfrei möglich.

2. Chipstüte, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien im Flugzeug, Zug oder Schiff erfüllen nicht die Kriterien für eine Mahlzeit und führen nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale.  

Das BMF hat das Schreiben vom 19.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium   

COLLEGA-Wochen-Ticker 21-22/2015
26.05.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.