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 der guten Ideen

Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie in nationales Recht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 25.06.2019 darauf hin, dass das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche "EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG" rückwirkend zum 01.07.2019 in Kraft treten soll.

Zitate aus dem Referentenentwurf: 
"Entwurf eines Gesetzes zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG)":

"Die Streitbeilegungsrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2019 umzusetzen. Sollte die Umsetzungsfrist nicht eingehalten werden können, ist eine rückwirkende Anwendbarkeit des Umsetzungsgesetzes ab dem 1. Juli 2019 geplant. Da es sich um ein Gesetz mit ausschließlicher Wirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen handelt, ist eine solche Rückwirkung als unproblematisch einzustufen." 

"In diesem Gesetz wird ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union festgelegt, die durch die Auslegung und Anwendung von Ab-kommen und Übereinkommen entstehen, welche die Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommen und gegebenenfalls Vermögen vorsehen."

Das BMF hat das Schreiben vom 25.06.2019 und den Referentenentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke 

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2019
01.07.2019

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