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 der guten Ideen

Abschlagszahlungen und Gewinnrealisierung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29.06.2015 zum Urteil des BFH vom 14.05.2014 Stellung genommen. Danach sind Abschlagszahlungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bereits verdient, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist.

Dass BMF billigt das BFH-Urteil und regelt in dem Schreiben Abgrenzungsfragen.  

Bei Vorschüssen wird keine Gewinnrealisierung angenommen.

Zur Vermeidung von Härten kann eine Verteilung auf mehrere Jahre beantragt werden.

Der BMF hat das Schreiben vom 29.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium   

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2015
06.07.2015

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