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 der guten Ideen

2,5 Millionen unerledigte Einsprüche

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 13.07.2016 darauf hin, dass am 31.12.2015 2.551.162 unerledigte Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern vorlagen. Das sei eine Minderung gegenüber dem Vorjahr um 11,5%.

Im Jahr 2015 haben die Steuerbürger insgesamt 3.456.326 Einsprüche gegen Entscheidungen des Finanzamts eingelegt und in 2.430.520 Fällen Recht bekommen. Das belegt, dass Finanzämter leider recht häufig Fehler machen oder das Recht zunächst nicht richtig anwenden. Sicher gibt es eine Dunkelziffer, da nicht alle Entscheidungen der Finanzbehörden überprüft werden.
Die Zahl der fehlerhaften Entscheidungen erhöht sich um die unbekannte Größe der Fehler zu Gunsten der Bürger.  

Da von Steuerbürgern und ihren Beratern stets eine Art Fehlerfreiheit erwartet wird und die Regeln über die Bestrafung von Fehlern deutlich verschärft wurden, sei es erlaubt, darauf hinzuweisen, dass wir alle nur Menschen sind und wie schon die alten Römer feststellen möchten:
"errare humanum est"  (irren ist menschlich). 

Das BMF hat das Schreiben vom 13.07.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2016
19.07.2016

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