Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Flugverspätung - Vorlage an den EuGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 127/2016 vom 19.07.2016 auf seinen Beschluss vom 19.07.2016 (Aktenzeichen X ZR 138/15) hin. Er hat eine Streitsache wegen einer Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 400 € wegen eines verspäteten Flugs dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.

Ein Fluggast erreichte seinen Anschlussflug nicht, weil der erste Flug um etwa 20 Minuten verspätet war. Dadurch erreichte er das Endziel seiner Reise erst 14 Stunden später. Die Frage ist, ab die Fluggesellschaft des Erstflugs zur Zahlung der Ausgleichzahlung verpflichtet ist, obwohl eine solche bei einer Verspätung von 20 Minuten nicht fällig wird.

Zitat aus der Pressemitteilung 127/2016 des BGH vom 19.07.2016:
"Kann ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung auch dann bestehen, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat?"

Der BGH hat die Pressemitteilung 127/2016 vom 19.07.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2016
19.07.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte