Steuerbetrug an elektronischen Registrierkassen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.07.2016 ein Schreiben "Bundesregierung geht gegen Steuerbetrug an elektronischen Registrierkassen vor" veröffentlicht.
Menschen mit Gerechtigkeitsempfinden können nur zustimmern, wenn die Finanzbehörden ihrem gesetzlichen Auftrag zur "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" nachkommen.
Da die Neuanschaffung geeignter und geprüfter Kassen eine Belastung für die betroffenen Unternehmer darstellt und oft nicht kurzfristig erledigt werden kann, ergibt sich aus dem Schreiben vom 13.07.2016 folgrende Übergangsregelung:
Zitat:
""Die Sicherheitseinrichtung ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung für Unternehmen aufgenommen, die sich eine neue Kasse gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 angeschafft haben, aber diese bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten können. Diese Kassen können längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden.
Das BMF hat das Schreiben vom 13.07.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2016
19.07.2016