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 der guten Ideen

Energieausweis: Bei Fehlen Bußgeld möglich

Die Stiftung Warentest weist in ihrem Newsletter vom 05.08.2015 darauf hin, dass bei Verkaufs- oder Vermietungsangeboten einer Immobilie die Werte des Energieausweises angegeben werden müssen.

Wer das übersieht, kann seit 01.05.2015 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € betraft werden.

Die Stiftung Warenrest hat den Newsletter mit weiteren Informationen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Warentest

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2015
10.08.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.