Energieausweis: Bei Fehlen Bußgeld möglich
Die Stiftung Warentest weist in ihrem Newsletter vom 05.08.2015 darauf hin, dass bei Verkaufs- oder Vermietungsangeboten einer Immobilie die Werte des Energieausweises angegeben werden müssen.
Wer das übersieht, kann seit 01.05.2015 mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € betraft werden.
Die Stiftung Warenrest hat den Newsletter mit weiteren Informationen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Warentest
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2015
10.08.2015
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