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Sicherungseinbehalte als Umsatzminderung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 03.08.2015 zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.10.2013 (Aktenzeichen V R 31/12) Stellung genommen.

Sicherungseinbehalte können bei Sollversteuerung schon bei der Umsatzsteuervoranmeldung zur Minderung des Entgelts führen, wenn "der Unternehmer die insoweit bestehenden Entgeltansprüche ganz oder teilweise jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich und tatsächlich nicht durchsetzen kann (Abschn. 17.1 Abs. 5 Satz 2 UStAE)." Das ist nach dem BMF-Schreiben nicht gegeben, wenn der Sicherungseinbehalt durch Bankbürgschaft abgelöst werden kann.

Das BMF hat das Schreiben vom 03.08.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2015
10.08.2015

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