Zum Hauptinhalt springen
Netzwerk

 der guten Ideen

Spätehenklausel unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 40/2015 vom 04.08.2015 auf sein Urteil vom 04.08.2015 (Aktenzeichen 3 AZR 137/13), nach dem eine sogenannte Spätehenklausel unzulässig ist.

In der betrieblichen Pensionsregelung war vorgesehen, dass eine Witwen-/Witwerrente in den Fällen ausgeschlossen ist, in denen die Heirat nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Mitarbeiters erfolgte.

Das BAG sah hierin eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters.

Das BAG hat die Pressemitteilung 40/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2015
10.08.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.