Spätehenklausel unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 40/2015 vom 04.08.2015 auf sein Urteil vom 04.08.2015 (Aktenzeichen 3 AZR 137/13), nach dem eine sogenannte Spätehenklausel unzulässig ist.
In der betrieblichen Pensionsregelung war vorgesehen, dass eine Witwen-/Witwerrente in den Fällen ausgeschlossen ist, in denen die Heirat nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Mitarbeiters erfolgte.
Das BAG sah hierin eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters.
Das BAG hat die Pressemitteilung 40/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2015
10.08.2015
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