Steuerfestsetzung bei EU-/EWR-Investmentfonds
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 28.07.2015 darauf hin, dass aufgrund des Urteils des EuGH die Regelung des § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG) geändert werden muss.
Das Schreiben des BMF regelt: "Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bis zu einer gesetzlichen Anpassung des § 6 InvStG zur Umsetzung des EuGH-Urteils Folgendes:"
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Das BMF hat das Schreiben vom 28.07.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2015
10.08.2015
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