Vertragsauslegung durch BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 55/2015 vom 05.08.2015 auf sein Urteil vom 21.05.2015 (Aktenzeichen IV R 25/12) hin, in dem er einen sogenannten Vermarktungskostenzuschuss in ein partiarisches Darlehen umgedeutet hat.
Das Urteil erging zwar zur Unterstützung der Vermarktung eines Filmes. Gewollt war der sofortige Abzug des "Zuschusses", Finanzamt und Finanzgericht wollten eine Aufteilung der Kosten entsprechend der Laufzeit des Lizenzvertrags. Der BFH sah aufgrund der vertraglichen Sicherung gegen ein Ausfallrisiko in dem Zuschuss ein partiarisches Darlehen und verneinte auch die Möglichkeit des verteilten Abzugs der Kosten.
Das Urteil ist für die Praxis bei ähnlich gelagerten Fällen einer Zuschussgewährung auch außerhalb der Filmindustrie von Bedeutung.
Der BFH hat die Pressemitteilung 55/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2015
10.08.2015
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