Vorläufige Steuerfestsetzung ab 2010 für Vorsorgeaufwendungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.08.2015 den Katalog der Punkte zur vorläufigen Steuerfestsetzung neu gefasst und in Tz. 3b die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG (§ 10 Absatz 3 EStG) - für Veranlagungszeiträume ab 2010 - neu aufgenommen.
Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2015
24.08.2015
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