Zivildienstleistungen umsatzsteuerfrei?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.08.2015 zur Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen nach § 5a Absatz 2 Zivildienstgesetz (ZDG) Stellung genommen.
Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2015
24.08.2015
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