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Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.08.2019 ein Schreiben zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG veröffentlicht.   

Es geht um die Steuerbefreiung von Leistungen der Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr.

Grundsätzlich ist das BMF-Schreiben ab dem 01.01.2019 anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die bisher und die bis 31.12.2019 erbrachten Leistungen wie bisher pauschaliert besteuert werden.

Das BMF hat in dem Schreiben die einzelnen Steuerbefreiungstatbestände ausführlich dargestellt.

Das BMF hat das Schreiben vom 15.08.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2019
26.08.2019

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