Wann sind Prüfingenieure freiberuflich oder gewerblich tätig
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 54 vom 22.08.2019 auf sein Urteil vom 14.05.2019 (Aktenzeichen VIII R 35/16) hin. Danach sind Prüfingenieure freiberuflich tätig.
Im Urteilsfall kam der BFH aber zu dem Ergebnis, dass gewerbliche Einkünfte vorliegen.
Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 54 vom 22.08.2019 des BFH:
"Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Hieran fehlt es bei einer Personengesellschaft, deren Gesellschafter zwar Prüfingenieure sind, die jedoch den überwiegenden Teil der Prüftätigkeiten durch angestellte Prüfingenieure durchführen lässt und sie dabei nur stichprobenartig überwacht."
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 54 vom 22.08.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2019
26.08.2019
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