KiStAM Bürokratiemonster
Der Präsident der Bundesteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, schildert in einem Gastkommentar in Der Betrieb Nr. 35 vom 29.08.2014 die Schwierigkeiten des Kirchsteuerabzugs durch mittlere und kleine Unternehmen.
Es geht darum, dass Gesellschaften auf Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschaft ab 2015 nicht nur Kapitalertragsteuer, sondern auch Kirchensteuer einbehalten müssen. Um dies zu ermöglichen, hat die Finanzverwaltung ohne sich bei Unternehmensverbänden oder Beratern zu informieren, also im Alleingang eine unbrauchbare Regelung geschaffen. Wieder ein Thema der Verschwendung von Steuergeldern und unnötiger Belastung der Bürger, Unternehmer und ihrer Berater.
Unternehmer bestraft man, wenn Sie Steuern hinterziehen. Ministerialbeamte dürfen Steuergelder ungestraft verschwenden, indem sie mit ihren unausgegorenen Vorschriften unausführbare Tatbestände schaffen.
Bereits beim Deutschen Steuerberaterkongress 2014 hat Vinken sich zu diesem Thema geäußert und es bedauert, dass die Regelung ohne Beteiligung der Steuerberater geschaffen wurde.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Rede ihres Präsidenten auf ihrer Homepage (dort Seite 18 ff) veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesteuerberaterkammer.
Der Betrieb hat den Gastkommentar von Vinken auf seiner Homepage veröffentlich. Link zur Homepage Der Betrieb.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2014+++
01.09.2014