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 der guten Ideen

Zeiterfassung

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) weist in seiner Pressemitteilung 05/2014 vom 26.08.2014 auf sein Urteil vom 17.02.2014 (Aktenzeichen 16 Sa 1299/13) hin. Danach berechtigen unkorrekte Eingaben bei der Zeiterfassung zur fristlosen Kündigung.

Der Arbeitnehmer war 25 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt. Es wurde ihm nachgewiesen, dass er insgesamt 3,5 Stunden Pausen nicht als solche in das Zeiterfassungsgerät eingebucht hatte. Das LAG kam zu dem Ergebnis, dass der Vertrauensbruch schwerer wiege als die lange Betriebszugehörigkeit.
Das LAG hat die Pressemitteilung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Hessisches Landesarbeitsgericht.
Hinweis: In dem Leistungserfassungsprogramm von COLLEGA-KanzleiPlus können nicht nur die Arbeitszeiten der Mitarbeiter (Zeiterfassung) sondern auch Mengen (zum Beispiel gefahrene Kilometer) und Beträge (zum Beispiel Hotelkosten oder andere Auslagen) erfasst werden. Diese Auslagenerfassung führt dazu, dass bei der Honorarabrechnung nichts vergessen wird. Die laufende Zeiterfassung wird in den hierfür geeigneten Fällen dadurch erleichtert, dass bei Beginn und Ende einer Arbeit die Stoppuhr-Funktionen ein- und ausgeschaltet werden können. Außerdem werden in dem Erfassungsdialog zur Leistungserfassung die bisher für den Tag, die Woche und den Monat erfassten Zeiten angezeigt, so dass ein umfangreicher Überblick gegeben ist. Alle erfassten Daten stehen zur sofortigen Abrechnung mit den Mandanten zur Verfügung.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2014+++
01.09.2014