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Vordruckmuster Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Vordruckmuster Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.09.2014 ein neues Vordruckmuster veröffentlicht, das für alle Leistungen anzuwenden ist, die nach dem 30.09.2014 erbracht werden.

Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Vordruckmusters hat das BMF in dem Schreiben vom 26.08.2014 die Anwendung ausführlich dargelegt. Diese Einzelheiten führen zu einer Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
Das BMF hat das Schreiben vom 26.08.2014 und das Vordruckmuster auf seiner Homepage veröffentlicht.

Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2014+++
01.09.2014