Zeiterfassung
Zeiterfassung. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) weist in seiner Pressemitteilung 05/2014 vom 26.08.2014 auf sein Urteil vom 17.02.2014 (Aktenzeichen 16 Sa 1299/13) hin. Danach berechtigen unkorrekte Eingaben bei der Zeiterfassung zur fristlosen Kündigung. Mehr
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 36-2014+++
10.09.2014