Augenbehandlung mit Lucentis
Das Bundessozialgericht weist in seiner Medieninformation Nr. 23/14 vom 02.09.2014 auf ein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen B 1 KR 11/13 R) hin. Danach sind Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für eine Augenbehandlung mit dem Medikament Lucentis zu übernehmen.
Das Bundessozialgericht hat die Medieninformation Nr. 23/14 vom 02.09.2104 auf seiner Homepage veröffentlicht. Zur Homepage des Bundessozialgerichts.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2014+++
08.09.2014