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 der guten Ideen

Mindestbesteuerung verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressmitteilung Nr. 62 vom 03.09.2014 auf seinen Beschluss vom 26.02.1014 (Aktenzeichen I R 59/12) hin. Der BFH hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen eines Normenkotrollersuchens zur Verfassungsprüfung angerufen.

Aus der Pressemitteilung:

"Seit 2004 ist der Verlustabzug begrenzt: 40% der positiven Einkünfte oberhalb eines Schwellenbetrags von 1 Mio. € werden auch dann der Ertragsbesteuerung unterworfen, wenn bisher noch nicht ausgeglichene Verluste vorliegen (sog. Mindestbesteuerung). Damit ist die Wirkung des Verlustabzugs in die Zukunft verschoben.

Im Entscheidungsfall wirkte sich die Mindestbesteuerung so aus, dass ein durch eine Abschreibung entstandener Verlust mit einem Gewinn aus einer zwei Jahre späteren Wertaufstockung teilweise nicht verrechnet werden konnte und wegen einer Insolvenz des Unternehmens nun endgültig von einer Verrechnung mit späteren Gewinne ausgeschlossen ist.

Über die Verfassungsmäßigkeit dieses "Definitiveffekts" muss nunmehr das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 62 vom 03.09.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage des Bundesfinanzhofs.