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Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 05.09.2014 die Information in seine Datenbank aufgenommen, dass wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht BVerfG anhängig ist (Aktenzeichen des BVerfG 2 BvR 1559/14).

Vorgehend ist das Urteil des BFH vom 16.01.2014 (Aktenzeichen I R 21/12), über das die Pressemitteilung der BFH Nr. 36 vom 07.05.2014 berichtet:

"Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12 entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist."

Nunmehr wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Der BFH veröffentlicht auf seiner Homepage eine Übersicht über die anhängigen Verfahren. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2014+++
08.09.2014