Bundeskabinett hat Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt in einer Pressemitteilung vom 02.09.2020 mit, dass das Bundeskabinett der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 beschlossen hat.
Zitat aus der Pressemitteilung des BMF vom 02.09.2020:
"Das Bundeskabinett hat am 2. September den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Die Bundesregierung bringt damit wichtige steuerliche Verbesserungen auf den Weg für die zielgenaue Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die Kurzarbeit und verbilligte Wohnraumvermietung. Außerdem sind Maßnahmen für mehr Digitalisierung und zur Bekämpfung von Steuergestaltungen vorgesehen."
Mit der Pressemitteilug werden ein Referentenentwurf und ein Regierungsentwurf vorgelegt.
Nach der Pressemitteilung vom 02.09.2020 sind das die wesentlichen Änderungen:
- Verbesserung der Steuervergünstigungen bei Investitionen kleinerer und mittlerer Unternehmen
- Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld
- Steuerliche Maßnahmen für günstigen Wohnraum
- Vereinfachung bei der Mobilitätsprämie
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuergestaltungen
- Reverse-Charge-Verfahren
- Bürokratieabbau durch Digitalisierung
- Mehrwertsteuer-Digitalpaket
- Maßnahmen zur Klarstellung in Reaktion auf BFH-Rechtsprechung
- Ausschluss der Übermaßbesteuerung
- Pauschale Besteuerung der Freifahrten von Soldaten
- Darüber hinaus hat sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie unvermeidlicher technischer Regelungsbedarf.
Das BMF hat das Schreiben vom 02.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2020
07.09.2020