Insolvenzaussetzungsgesetz
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes" veröffentlicht.
Danach soll vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags allein wegen Überschuldung ausgesetzt sein.
Das BMJV hat den Gesetzesentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2020
07.09.2020