Preisnachlässe bei Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.08.2020 das Schreiben " Behandlung von verdeckten Preisnachlässen im Zusammenhang mit sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel" veröffentlicht.
Das Schreiben befasst sich mit fiktiven Entgelten für Austauschteile. Die vereinbarte Geldzahlung und der subjektive Wert des Altteils, der gegebenenfalls zu schätzen ist, sind zu versteuern.
Durch das Schreiben wir der Umsatzsteueranwendungserlass geändert.
Das BMF hat das Schreiben vom 02.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2020
07.09.2020