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 der guten Ideen

Erbschaftsteuer für Unternehmensnachfolger

In "Steuerrecht aktuell" wird nochmals auf die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 08.07.2014 hingewiesen. Als Ergebnis ist zu erwarten, dass sich die Besteuerungssituation für Unternehmensnachfolger nicht verbessern wird.

Auch "Steuerrecht aktuell" befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht den Vergünstigungen für Unternehmensnachfolger in der bestehenden Form nicht zustimmen wird.

Das "Steuerrecht aktuell" hat seinen Bericht auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Steuerrecht aktuell.

Hinweis von Herrn Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Wilhelm Schwarzmayr, München. Danke

Erbschaftsteuer Unternehmensverschonung verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 08.07.2014 an der derzeitigen Regelung der Begünstigung von Erben von Unternehmen kein gutes Haar gelassen

Der Gesetzgeber wollte die Unternehmensnachfolge zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Erhaltung der Liquidität besonders in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) begünstigen. Dafür hat er eine in der Praxis manchmal als recht schwerfällig bezeichnete Regelung geschaffen, die aber der auch die von den Unternehmern geforderten Entlastung recht weitgehend ermöglichte.

Da fühlten sich die Besitzer nicht betrieblicher Vermögen benachteiligt. Und wie das halt in solchen Fällen immer ist, wurden erst die Finanzgerichte und nun das Bundesverfassungsgericht abgerufen, um zu entscheiden, ob eine dem Grundgesetz widersprechende Ungleichbehandlung vorliegt.

Soweit erkennbar, ist damit zu rechnen, dass die derzeitige Regelung das im Herbst 2014 zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht überleben wird.

Unternehmensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wird man wohl bis zum Ergehen des Urteils zurückstellen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV)stellt auf seiner Homepage die Frage : "BVerfG nimmt die Vorteile für Unternehmenserben auseinander - Was nun?" Diese Frage wird nicht beantwortet - wie auch? -, aber es wird über die mündliche Verhandlung berichtet. Link zur Homepage DStV.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014