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 der guten Ideen

Erfahrungen mit Lebensversischerungen

Seit 07.08.2014 ist das "Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG) in Kraft. Die Stiftung Warentest hat festgestellt: "Doch bei der Umsetzung scheint noch einiges schief zu laufen." Sie hat daher eine Umfrage gestartet.

Trotz oder gerade wegen der durch den Gesetzgeber geschaffenen Günstigerstellung der Versicherungen wurde in einer unbekannten Zahl von Fällen die Auszahlungssumme über die neuen gesetzlichen Grenzen hinaus gekürzt oder das neue Gesetz wurde auf Auszahlungen angewendet, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig geworden sind.

Es kann nur empfohlen werden, die Aktion der Stiftung Wartentest zu unterstützen. Nur das Bekanntmachen der Machenschaften einiger Versicherungen hilft, Betrügereien aufzudecken und künftig im Ansatz zu vermeiden.

Die Stiftung Warentest hat Informationen zu der Umfrage ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Stiftung Warentest.

Hinweis:
Bei Abschluss einer Lebensversicherung kann nur empfohlen werden, die "nicht garantierten", aber von den verkaufsgeschulten Vertretern als wahrscheinlich angepriesenen Gewinnbeteiligungen als das zu behandeln, was sie sind: Leere Versprechungen. Und wenn man dann die Summe der Einzahlungen einschließlich einer angemessenen Verzinsung mit dem vergleicht, was die Versicherung am Ende der Laufzeit garantiert, hat man eine wirklichkeitsnahe Entscheidungsgrundlage. Man muss hierbei berücksichtigen, dass in den Tarifen der meisten Kapitallebensversicherungen Leistungen für den Fall des Ablebens der versicherten Person enthalten sind. Um diese bewerten zu können, sollte man sich zusätzlich ein Angebot für eine sogenannte "Risikolebensversicherung" einholen. Eine derartige Versicherung zahlt die Versicherungssumme nur bei Ableben der versicherten Person.

Der Normalbürger ist den geschulten Versicherungsverkäufern immer unterlegen. Er ist daher gut beraten, wenn er sich Angebote von mehreren Versicherungen einholt. Man sollte sich Zeit für diese wichtige Lebensentscheidung nehmen. Immerhin verpflichtet man sich auf die sehr lange Zeit von bis zu 25 oder 30 Jahren, laufend einen bestimmten Betrag an die Versicherung zu bezahlen. Und daher sollte man auf seinem Recht bestehen, verbindlich zu erfahren, welche Gegenleistung man am Ende bekommt. Das Risiko, dass der Gesetzgeber irgendwann wieder in die Privatautonomie zum Nachteil der Versicherten eingreift, bleibt davon unberührt.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Viele Mitarbeiter der Versicherungen bemühen sich, Bürger bei dem nicht unwichtigen Teil der Altersvorsorge - der Lebensversicherung - korrekt zu beraten. Sicher gibt es auch Versicherungen, die ihre Kunden bei der Auszahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht über den Tisch ziehen. Die Umfrage der Stiftung Warentest wird - so ist es zu wünschen - die schwarzen Schafe erkennbar machen. Mögen diese Information zu fairen Leistungen (wie der Gesetzgeber sie im Titel seines neuen Gesetzes unterstellt) und gegebenenfalls sogar zur Marktbereinigung beitragen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014