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 der guten Ideen

Kollision mit Einsatzfahrzeug

Das Landgericht Düsseldorf hat am 25.06.2014 (Aktenzeichen 2b O 165/13) entschieden, dass der  Verkehrsteilnehmer nur zu 50% haftet.

Das Polizeifahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h, da es "nur" zu einem Einbruch in einer Schule gerufen worden war, hätte nach Ansicht des Gerichts eine Geschwindigkeit von 60 km/h auch gereicht und da wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Der andere Verkehrsteilnehmer hatte einen Linksabbiegevorgang fortgesetzt, anstatt an den rechten Straßenrand zu fahren. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass beide Verkehrsteilnehmer zur Hälfte haften.

Das Urteil wird auf der Homepage von www.anwalt.de ausführlich besprochen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014