Etablissement-Bezeichnung - keine Haftung wegen Firmenfortführung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.05.2014 (Aktenzeichen VII R 46/13) entschieden, dass die Fortführung des Namens einer Gaststätte keine Haftung für Steuerschulden auslöst, wenn der bisherige und der neue Betreiber unter unterschiedlichen Firmennamen tätig waren.
Der BFH hat das Urteil vom 20.05.2014 (Aktenzeichen VII R 46/13) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014