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Gesellschafterwechsel kann Grunderwerbsteuer auslösen

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 63/14 vom 10.09.2014 auf sein Urteil vom 09.07.2014 (Aktenzeichen II R 49/12) hin. Danach unterliegt bei einer Personengesellschaft, die Grundstücke besitzt,  die Änderung des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer, wenn 95% der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar auf neue Gesellschafter übergehen.

Im Urteilsfall waren zwar 5,6% der Anteile zivilrechtlich beim bisherigen Gesellschafter verblieben. Es waren aber Optionsrechte für eine Übertragung dieser Anteile an den neuen Gesellschafter vereinbart worden, so das der BFH hinsichtlich dieser Anteile wirtschaftliches Eigentum beim neuen Gesellschafter annahm.

Der BFH hat die Pressemitteilung 63/14 vom 10.09.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014