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 der guten Ideen

Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist mit seiner Pressemitteilung 44/14 vom 18.09.2014 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen 6 AZR 636/13) hin. Danach ist es keine Diskriminierung wegen des Alters, dass für Arbeitnehmer bei längerer Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen gelten.

Das BAG hat die Pressemitteilung 44/14 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesarbeitsgericht

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014