Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist mit seiner Pressemitteilung 44/14 vom 18.09.2014 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen 6 AZR 636/13) hin. Danach ist es keine Diskriminierung wegen des Alters, dass für Arbeitnehmer bei längerer Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen gelten.
Das BAG hat die Pressemitteilung 44/14 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesarbeitsgericht
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2014+++
22.09.2014