Mitteilungspflichten Auslandsbeziehungen, auch von Fondsanlegern
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.09.2020 das Schreiben "Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG); Mitteilungspflicht eines Fondsanlegers in Bezug auf die vom Fonds gehaltenen ausländischen Beteiligungen" veröffentlicht.
Drei Urteile des EuGH und vier Entscheidungen des BFH sind Grundlage des neuen BMF-Schreibens.
Gerade bei unrichtig ausgestellten Rechnungen und deren Berichtigung können sich bei einer steuerlichen Außenprüfung erhebliche Steuermehrbelastungen ergeben. Außerdem entstehen bei diesen Sachverhalten immer erheblicher Zeitaufwand und Kosten.
Es ist zu überlegen, für diese Sachverhalte eine Mandanteninformation herauszugeben.
Das BMF hat das Schreiben vom 18.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
GZ: IV B 5 - S 0301/19/10009:001 DOK:2020/0835566
COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2020
21.09.2020