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Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17.09.2020 das Schreiben "Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2020" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 17.09.2020:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder-und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2020 bekannt."

Die freie Gestaltbarkeit einer Einnahmernüberschussrechnung ist beendet. Es empfiehlt sich, Buchführungen entsprechend anzupassen oder bei größerem Beleganfall diesen über eine Buchführung zu erfassen, die dieser Taxonomie entspricht. Damit erleichtert man sich die Erstellung der Steuererklärungen entsprechend. 

Das BMF hat das Schreiben vom 17.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium
GZ IV C 6 -S 2142/19/10003 :011 DOK 2020/0923755

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!  

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2020
21.09.
2020