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Über­brückungs­hil­fe wird ver­län­gert, aus­ge­wei­tet und ver­ein­facht

Das Bundesministerium der Finanzen weist in seiner Pressemitteilung vom 18.09.2020 darauf hin, dass die Überbrückungshilfe verlängert wurde.

Zitat aus der Pressemitteilung vom 18.09.2020:
"Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten."

Das BMF hat die Pressemitteilung vom 18.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2020
21.09.
2020