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 der guten Ideen

Umsatzsteuer: rückwirkende Rechnungsberichtigung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.09.2020 das Schreiben "Umsatzsteuer; Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung"  veröffentlicht.

Drei Urteile des EuGH und vier Entscheidungen des BFH sind Grundlage des neuen BMF-Schreibens.

Gerade bei unrichtig ausgestellten Rechnungen und deren Berichtigung können sich bei einer steuerlichen Außenprüfung erhebliche Steuermehrbelastungen ergeben. Außerdem entstehen bei diesen Sachverhalten immer erheblicher Zeitaufwand und Kosten.

Es ist zu überlegen, für diese Sachverhalte eine Mandanteninformation herauszugeben.

Das BMF hat das Schreiben vom 18.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht.  Link Homepage Bundesfinanzministerium
GZ  III C 2 - S 7286-a/19/10001 :001 DOK  2020/0920350

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2020
21.09.
2020