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 der guten Ideen

Selbstanzeige Verschärfung

Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden.

Der Referentenentwurf - Kritik an der geplanten Selbstanzeigeregelung - ist damit zur Gesetzesvorlage geworden. Derzeit ist wohl davon auszugehen, dass das Gesetz so rechtzeitig verabschiedet wird, dass es zum 01.01.2015 in Kraft treten kann. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zur Selbstanzeige inzwischen durchgewinkt.

Im Hinblick auf die erheblichen Verschärfungen - die sich aus der Gesetzesvorlage ergeben - sollte erwogen werden, offene Fälle rasch abzuschließen.

Erfreulich ist, dass aufgrund des neu in den Entwurf aufgenommenen Absatzes 2a in § 371 AO die Berichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen straffrei bleibt. Diese für die beratenden Berufe unverzichtbare Klarstellung darf im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgeweicht werden. Wie bereits mehrfach ausgeführt, handelt es sich bei derartigen Berichtigungen nicht um Korrekturen von Steuerhinterziehungen, sondern um Anpassung an laufende Änderungen der Sachverhalte. Mehr

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Regierungsentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesministerium der Finanzen.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2014+++
29.09.2014